Direkt zu den Inhalten springen

Pressemitteilungen

Verantwortlich im Sinne des Presserecht

Öffnungszeiten des Zentrums  OL: Mo  - Mi - Do: 9 - 12.30 Uhr, 13.30-16.00 Uhr,

Kontakt: Telefon:  0441 – 26 887  oder Mail:  info.oldenburg@sovd-nds.de

Kostenfreie Beratung nach Vereinbarung für Mitglieder  
Öffnungszeiten OL:     Mo - Do: von 9 - 12.30 Uhr, von 13.30 - 16.00 Uhr, Fr.: von 9 - 12.00 Uhr,

Öffnungszeiten DEL:   Mo - Fr.  von 8.30-14.30 Uhr. 27749 Delmenhorst, Kirchplatz 10,

Kontakt:: Telefon: 04221 - 14331 oder Mail: Patrick.Honsel(at)SoVD-nds.de

Homepage:  www.sovd-oldenburg.de

_____________________________________________________________________________

Kontakt für Pressemitteilungen: Dr. Hergen H. Riedel, Sprecher SoVD Oldenburg-Delmenhorst, 

Telefon (mobil)  0179/3913187,   

Mail:   oldenburg@sovd-presse.de

_____________________________________________________________________________

Mit rund 280.000 Mitgliedern ist der SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V. der größte Sozialverband des Landes. Er ist gemeinnützig, überparteilich und konfessionell unabhängig. In rund 60 niedersächsischen Beratungszentren steht er seinen Mitgliedern bei Themen wie Rente, Pflege, Hartz IV, Behinderung, Gesundheit, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht zur Seite, vertritt sie gegenüber Politik, Behörden und vor Sozialgerichten. Der Kreisverband Oldenburg-Delmenhorst hat 3.400 Mitglieder.

*******

Zum Weltfrauentag: Kreis-Frauensprecherinnen OL-DEL gründen Kreisarbeits-Zirkel Frauen (KraZ)„Bei Altersarmut oder Lohnungleichheit müssen Frauen KraZ-bürstig sein“

Oldenburg-Delmenhorst, 5. März 2024  

Anlässlich des  „Internationalen Frauentag“ am 8. März  haben die Frauensprecherinnen im SoVD-Kreisverband Oldenburg-Delmenhorst eine Arbeitsgruppe gegründet: Den Kreisarbeits-Zirkel Frauen KraZ. Der Zusatz, der den Namen zu KraZ-Bürsten erweitert, ist nicht nur symbolisch. Frauen müssen bei Themen wie Altersarmut oder Lohnungleichheit kratzbürstig sein“, sagt Hannelore Veit, SoVD-Kreisfrauensprecherin.

Am  8. März machen Frauen weltweit auf Frauenrechte und die Gleichstellung der Geschlechter aufmerksam. „Wir haben  im Vorfeld unsere Arbeitsgruppe gebildet, um auf die besondere Lage der Frauen in unserer heutigen Gesellschaft aufmerksam zu machen. Gerade angesichts der steigenden Preise für Mieten Lebensmittel oder Heizung sind besonders ältere Frauen betroffen. Armut ist oft weiblich und oft auch alleinstehend“, sagt Hannelore Veit.

Sie verweist auf geschlechtsspezifische Lebenssituationen sowie auf Ungleichheiten.Frauen in Deutschland verdienen weniger als Männer. Sie fehlen in Chefetagen, in Handwerksberufen. Männer dominieren im Finanzsektor ebenso wie in einem exportorientierten Wirtschaftssystem, das staatliche Hilfen besonders an männerbesetzte Branchen wie Auto oder Bau richtet. Veit: „Dabei  fehlen Fachkräfte. Egal welchen Geschlechts. Die Wettbewerbsfähigkeit  nimmt Schaden, wenn Frauen fehlen, das Wirtschaftswachstum sinkt, wenn Frauen fehlen.“

„Gerade die aktuelle Diskussion um die Pflege trifft Frauen. Mehr als 80 Prozent der etwa fünf Millionen Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt – oft von Angehörigen, oft von Frauen. Das kann für sie aktuelle Nachteile (durch Verzicht auf berufliche Selbstständigkeit) oder langfristig (durch geringere Rente) bedeuten. Der KraZ plant dazu im Juni eine Veranstaltung mit dem Vorsorgewerk für den Dienstleistungsbereich e.V., Berlin. Motto: „Wir wollen, dass alle verstehen wie Rente funktioniert.“ Der SoVD fordert daher die Aufhebung der Entgeltungleichheit, die Beseitigung der Unterschiede zwischen Frauen- und Männerlöhnen, mehr Frauen in Führungspositionen sowie die Einführung eines Mindestlohnes gegen Frauenarmut und die Abschaffung prekärer Arbeitsverhältnisse.

Mitglieder des KraZ: Hannelore Veit, Kreisfrauensprecherin und Frauensprecherin Ortsverband (OV) Oldenburg, Hannelore Koring-Schettgen, OV Hude; Erika Niehaus, OV Ganderkesee; Maria Diedrich, OV Grüppenbühren-Bookholzberg; Ursula Rau, OV  Nadorst.

******

Änderung seit 1. Januar 2024 gültigZuschuss zum Eigenanteil für Pflegeheimbewohner*innen erhöht

Oldenburg-Delmenhorst, 28.1.2024

Pflegeheimbewohner*innen müssen häufig hohe Kosten aus eigener Tasche übernehmen – wie zum Beispiel einen Eigenanteil an den Pflegekosten. Um Betroffene finanziell zu entlasten, wird dieser unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflegekasse bezuschusst. Zum 1. Januar gab es eine Zuschusserhöhung. Alles Wichtige rund um die Änderung und geltende Anspruchsvoraussetzungen weiß der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Oldenburg.

Um Pflegebedürftige vor einer Überforderung durch steigende Ausgaben zu schützen, trägt die Pflegekasse einen Teil des Eigenanteils an den Pflegekosten. Diese Bezuschussung wurde zum 1. Januar 2024 zugunsten Betroffener erhöht. Welchen Betrag sie erhalten, richtet sich danach, wie lange Bewohner*innen bereits in einer Einrichtung gepflegt werden. „Im ersten Jahr wird der Eigenanteil nun mit 15 statt wie bisher fünf Prozent bezuschusst, im zweiten Jahr sind es 30 statt 25 Prozent und im dritten Jahr 50 statt 45 Prozent. Auch im vierten Jahr ist der Zuschuss um fünf Prozent von 70 auf 75 Prozent gestiegen. Wir begrüßen diese Änderung, denn viele Betroffene sind allein schon aufgrund der massiv gestiegenen Pflegeheimkosten finanziell sehr stark belastet“, so Thomas Barke, Sozialberater aus dem Beratungszentrum in Oldenburg.

Anspruch auf einen Zuschuss zum Eigenanteil haben Pflegebedürftige, wenn sie in einer vollstationären Pflegeeinrichtung leben und mindestens Pflegegrad zwei vorliegt. „Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen müssen allerdings weiterhin selbst getragen werden. Kann eine pflegebedürftige Person diese sogenannten ungedeckten Kosten nicht aufbringen, besteht gegebenenfalls ein Anspruch auf Hilfe zur Pflege“. Da als Berechtigungsnachweis für den Zuschuss zum Eigenanteil eine Auskunft zur Wohndauer ausreicht, ist eine Beantragung nicht nötig. Barke: „Grundsätzlich schickt die Pflegekasse diese Information direkt an die Pflegeheime. Wir raten aber trotzdem, den Nachweis selbst weiterzugeben, damit nichts schiefgeht.“.

Bei Fragen und für die Beantragung von Hilfe zur Pflege stehen die Berater*innen des SoVD in Oldenburg zur Verfügung. Der Verband berät auch zu weiteren Pflegethemen.

**********

SoVD Kreisverband Oldenburg-Delmenhorst zieht Bilanz 2023 In fast 1.000 Verfahren über 1 Mio. Euro Sozialleistungen erstritten

Oldenburg/Delmenhorst, 8. 1. 2024

Im abgelaufenen Jahr 2023 strengte der SoVD Kreisverband Oldenburg-Delmenhorst 936 Anträge, Widerspruchsverfahren und Klageverfahren für seine Mitglieder an. „Wir liegen damit erneut auf hohem Niveau. Die hohe Zahl zeigt die weiterhin hohe Betroffenheit durch Inflation oder Einschränkungen wie Erwerbsminderung oder Behinderung, “ sagt Dr. Jörg-Christian Hülper, Leiter des SoVD-Regionalbüros in Oldenburg.

Wenn die Zahl der Verfahren derart wächst, ist das wie ein Spiegel der Sorgen“, sagt Hülper. Er führt die hohe Zahl von Anträgen und Widersprüchen zurück auf die angespannte soziale Lage durch Inflation und Krieg aber auch auf neue sozialpolitische Maßnahmen wie das Wohngeld. Im Einzelnen standen auf der Agenda in Oldenburg: 456 neue Antragsverfahren (2022: 461) und 309 Klageverfahren (2022: 363). In 171 Fällen (2022: 182) legte der SoVD Widerspruch gegen Entscheidungen von Behörden oder sozialrechtlichen Leistungsträgern ein. Dank der erfolgreich beendeten  Verfahren konnte der SoVD-Kreisverband Oldenburg-Delmenhorst über 1 Million Euro für die Mitglieder erstreiten. Deren Zahl liegt mit 3.420 leicht über 2022 (3.400).

Hülper: „Ohne die Hilfe des SoVDs wären die  Mitglieder leer ausgegangen, so etwa in Streitfällen, wenn der Pflegegrad nicht oder nicht mehr zureichend ist oder der Grad der Behinderung neu bewertet wurde. Wir gewinnen fast jedes zweite Verfahren.“ Widersprüche, Klage- und Berufungsverfahren betreffen, so Hülper, meist Streitfälle zur Erwerbsminderungsrente, zum Schwerbehindertenrecht, zum Pflegeversicherungsrecht oder Hilfsmittelversorgung. „Doch die soziale Lage führt nicht nur zu einer gefühlten allgemeinen Verunsicherung, sondern auch zu einer persönlichen Betroffenheit. Wir merken das an der Nachfrage nach  Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten“, sagt Hülper.

***

Nur in begründeten Einzelfällen darf Vertrauensperson ausgeschlossen werden Begleitperson bei medizinischer Begutachtung erlaubt

Oldenburg-Delmenhorst, 3.11.2023.

Ein Urteil des Bundessozialgerichts bestätigt: Betroffene haben grundsätzlich das Recht, bei einer medizinischen Begutachtung durch eine*n Sachverständige*n von einer Vertrauensperson begleitet zu werden. Nur in begründeten Einzelfällen kann eine Begleitperson ausgeschlossen werden. Was Betroffene hierzu wissen sollten, erläutert der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Oldenburg und Delmenhorst.

Damit ein medizinisches Gutachten, etwa zur Feststellung einer Erwerbsminderung, erstellt werden kann, müssen Betroffene durch eine*n medizinische*n Sachverständige*n untersucht werden. Hier haben zu Begutachtende grundsätzlich einen Anspruch darauf, von einer Vertrauensperson begleitet zu werden – das hat ein Gerichtsurteil entschieden. „Die Begutachtungssituation ist für viele sehr belastend. Die Begleitung durch eine Person des Vertrauens wie beispielsweise einer*einem Familienangehörigen kann ihnen Sicherheit geben“, sagt Thomas Barke, SoVD-Beratungszentrum in Oldenburg.  

Der Ausschluss einer solchen Begleitperson ist nur in begründeten Einzelfällen möglich – zum Beispiel, wenn die objektive und unverfälschte Untersuchung durch ihre Anwesenheit gefährdet wird. „Beispielsweise bei bestimmten psychischen Erkrankungen oder je nach Beziehung zwischen Betroffener*Betroffenem und ihrer*seiner Begleitung kann das der Fall sein“. Für weitere Fragen rund um eine Begutachtung sowie das Thema Rente stehen die Berater*innen des SoVD in Oldenburg gerne zur Verfügung.

*****

Folgen einer Corona-Impfung müssen über übliche Impfreaktionen hinausgehen Impfschäden-Betroffene können Anspruch auf staatliche Entschädigung haben: Bei Kranken- und Heilbehandlungen oder Rentenansprüchen

Oldenburg-Delmenhorst, 20.7.2023.

Seit Beginn der Corona-Impfkampagne Ende 2020 wurden bundesweit etwa 192 Millionen Impfdosen verabreicht. Löst das Vakzin bei Betroffenen Impfschäden aus, haben sie, neben der Möglichkeit einer zivilrechtlichen Klage gegen den*die Hersteller*in, laut Impfschutzgesetz unter stimmten Bedingungen einen Anspruch auf staatliche Entschädigung. Was dabei zu beachten ist, erklärt der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Oldenburg.

Es zeigt sich: Nicht in jedem Fall schützt die Corona-Impfung die Gesundheit, wie erhofft. Immer häufiger berichten Betroffene von negativen Folgen. Was viele nicht wissen – unter Umständen steht ihnen eine staatliche Entschädigung zu. „Im Impfschutzgesetz ist ein sogenannter Aufopferungsanspruch verankert. Dahinter steht der Gedanke, dass Menschen sich nicht nur zum eigenen Schutz, sondern, im Interesse des Staats, auch zum Schutz der Mitmenschen impfen lassen. Erleiden sie dabei Impfschäden, kommt der Staat gegebenenfalls für eine Entschädigung auf“, weiß Dr. Jörg Hülper aus dem Beratungszentrum in Oldenburg. Dies umfasse beispielsweise die Kostenübernahme von Kranken- und Heilbehandlungen oder Rentenansprüche.

„Damit ein Impfschaden anerkannt werden kann, müssen die gesundheitlichen Schädigungen länger als sechs Monate vorliegen. Wichtig ist dabei, dass die Beschwerden über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehen. Relativ normale Symptome wie Kopfschmerzen, Fieber oder Ausschläge, die üblicherweise nach einiger Zeit verschwinden, berechtigen nicht für eine Ausgleichszahlung“, sagt Hülper. Gestellte Anträge werden in Niedersachsen zentral von der Außenstelle Oldenburg des Landesamts für Soziales, Jugend und Familie bearbeitet. Bei weiteren Fragen zum Thema Impfschaden helfen die Berater*innen des SoVD in Oldenburg weiter und sind bei der Antragstellung behilflich

******

Oldenburger Pflegewissenschaftlerin zum Ende des Bundeszuschusses zur Pflegeversicherung „Je mehr sich der Staat zurückzieht, umso wichtiger wird eine bedarfsangemessene Pflegeversicherung für Pflege im Heim und Zuhause.“

Oldenburg, 12. Juli 2023.

Seit 1. Juli 2023 zahlen Versicherte, auch RentnerInnen, im Rahmen der Reform des SGB XI (Soziale Pflegeversicherung) mehr in die Pflegeversicherung. Gleichzeitig kündigt Gesundheitsminister Lauterbach an, dass der jährliche Bundeszuschuss zur Pflegeversicherung 2024 wegfallen soll. Pflege-Wissenschaftlerin Prof. Dr. Martina Hasseler, 2. Vorsitzende SoVD-Kreisverband Oldenburg-Delmenhorst: „Die Kürzung ist tragisch, steht sie doch nicht nur dem entgegen, was  der demografische Wandel für die Pflege bedeutet. Sie belastet auch wieder stärker die Einzelnen und mindert Renten.Der Wegfall wird nicht nur die Versorgung verschlechtern und die Altersarmut insbesondere von Frauen verstärken. Sie zeigt auch, dass das SGB XI keine Zukunftsfähigkeit mehr hat.“

Noch die Vorgängerregierung von Union und SPD hatte den Bundeszuschuss  von 2022 an beschlossen. Hasseler: „Ob die Reform wie versprochen ab 2024 Verbesserungen für Pflegebedürftige im Heim und zu Hause mit sich bringt, bleibt zu hoffen.“ Manche Ansätze seien zu begrüßen, so etwa die Einführung eines gemeinsamen Jahresbetrages für die Kurzzeit- sowie die Verhinderungspflege sowie der Erhöhung der Pflegeleistungen. „Das SGB XI finanziert keine Pflege, sondern war von Anfang dazu gedacht, dass eine Frau schon zu Hause bleibt. Die Reform dient nur dazu, ein insuffizientes SGB am Leben zu erhalten. Wenn Menschen zuhause gepflegt werden wollen und können, müssen die Bedingungen dafür aber nicht nur finanziell gestärkt werden.“

Das Ende des Zuschusses sieht sie kritisch: „Der Staat zieht sich aus der Pflege weiter zurück. “ Hasseler verweist darauf, dass angesichts der demografischen Alterung der Bedarf an professioneller und privater Pflege steigt und zur Kostendämpfung immer mehr auf Angehörige gesetzt wird: „Es sind oft die Frauen, die die unentgeltliche Betreuung übernehmen müssen.“  Der SoVD Oldenburg-Delmenhorst fordert daher  eine Reform der Pflegeversicherung, die sich nicht nur finanziell neu aufstellt: „Je mehr sich der Staat zurückzieht, umso wichtiger  ist eine Versicherung, die eine bedarfsangemessene Pflege zahlt. Das macht das SGB XI nicht. Seine limitierten Leistungen dienen nur als Ersatz der Angehörigenpflege, mehr nicht. Das SGB XI hat den falschen Namen erhalten, weil es immer nur basale Hilfeleistung oder Alltagsunterstützung war. Mit beruflicher Pflege hat das SGB XI nicht viel zu tun“.

*****************

Pflege ist schon heute oft Privatsache und lastet auf den Schultern von Angehörigen„Eine neue Pflegeversicherung muss Vollkasko sein und auch häusliche Pflege finanziell vollständig abdecken.“

Oldenburg/Delmenhrost 27.4.2023

„Die häusliche Versorgung pflegebedürftiger Menschen durch Angehörige ist aufgrund des demografischen und sozialen Wandels eine der zentralen Herausforderungen des kommenden Jahrzehntes“, so heißt es  bereits im Oldenburger Pflegebericht 2020. Pflege-Wissenschaftlerin Prof. Dr. Martina Hasseler, 2. Vorsitzende des SoVD-Kreisverbandes Oldenburg-Delmenhorst, warnt  vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte um das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz: „Angesichts der demografischen Alterung steigt der Bedarf an professioneller und privater Pflege. Zur Kostendämpfung wird bereits jetzt von Seiten des Staates auf Angehörige gesetzt, die die Pflege übernehmen, zudem bevorzugen Pflegebedürftige oft die häusliche Pflege.

Der Pflegebericht schrieb weiter: „Im Jahr 2030 müssen sich rechnerisch 100 Personen der Altersgruppe 50 bis 64 um zirka 18 Hochbetagte kümmern.“ Diese eher unwahrscheinliche Pflegesituation wird werde die sozialen Ungleichheiten verschärfen, sagt Hasseler: „In erster Linie werden Frauen die unentgeltliche Betreuung übernehmen und mit Blick auf Lohn, Rentenansprüche und soziale Absicherung weiter ins Hintertreffen geraten“. Hasseler fordert eine radikal neue Pflegeversicherung. Sie müsse finanziell derart ausgestattet sein, dass häusliche Pflege rund um die Uhr entlohnt wird:  „Der SoVD Oldenburg-Delmenhorst eine Pflegeversicherung, die wie eine Bürgerversicherung ausgerichtet ist und als Vollkasko-Versicherung alle Kosten trägt. In die Pflegeversicherung zahlen alle ein, auch Beamte und Selbstständige, um sie solide und solidarisch zu finanzieren“.

Denkbar sei zudem eine Nachtpflege, die analog zur Tagespflege Angehörige in der Ruhezeit unterstützt. „Viele Kinder, die ihre Eltern bei sich zu Hause betreuen, werden sich diese Form der Pflege nicht mehr leisten können.“

Von 4,1 Mio. pflegebedürftigen Menschen in Deutschland werden ca. 80 Prozent zu Hause, 2,33 Mio. Menschen hauptsächlich durch Angehörige gepflegt.

*********

Prof. Dr. Martina Hasseler, Vorstand SoVD Oldenburg-Delmenhorst, berufen in die neue Ethikkommission für Pflegeberufe„Würde in der Pflege muss selbstverständlich sein .“

Oldenburg/Delmenhorst, 17.3.2023.

Zum Jahresanfang 2023 hat das Sozialministerium in Niedersachsen eine Ethikkommission für Pflegeberufe eingesetzt.  Am 17.3.2023 wurde auf der konstituierenden Sitzung in Göttingen die Pflege- und Rehabilitationswissenschaftlerin Prof. Dr. Martina Hasseler, 2. Vorsitzende des SoVD-Kreisverbandes Oldenburg-Delmenhorst ernannt: „Ich freue mich, wenn der Ethikrat politisch gehört wird. Würde in der Pflege muss selbstverständlich sein. Pflegende sind immer häufiger mit ethischen Fragen konfrontiert. Die Kommission kann sie durch Grenzsituationen navigieren, die ihnen zutiefst humane Entscheidungen abverlangen.“

Im interdisziplinären Teamvertreten sind: Pflegepraxis, Pflegewissenschaft, Philosophie, Theologie, Rechtswissenschaften, Gesundheitsökonomie, aber auch Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung und Angehörige. Hasseler: „Eine Kommission ist überfällig. Denn die Situation in der Pflege wird angesichts der explodierenden Kosten in der Pflege immer beunruhigender und führt in Grenzbereiche. Wir dürfen die Menschen in Heimen nicht vergessen, nur weil wir sie nicht im Straßenbild sehen“.

Der Mangel und Bedarf im Bereich der Pflegefachberufe ist in Deutschland und weltweit hoch, so Hasseler: „Immer weniger Pflegefachberufe stehen immer mehr Patientinnen und Patienten und auch Pflegebedürftigen gegenüber. Das Durchschnittsalter der Pflegeberufe ist recht hoch und in ein paar Jahren werden zusätzlich viele in die Rente gehen. Gleichzeitig steigen die Versorgungsanforderungen in den Krankenhäusern und in der ambulanten und stationären Langzeitpflege.“

Die Pflegeberufe sind immer ethischen Herausforderungen ausgesetzt, weil die Rahmenbedingungen eine fachliche und bedarfsangemessene Pflege in Kliniken, Rehabilitationseinrichtungen und ambulanter und stationärer Langzeitpflege nicht mehr zulassen. Hasseler: „Die Pflegeberufe müssen politisch und im Sozialrecht ganz anders unterstützt und gefördert werden, wenn man sie  erhalten will.  Und den Menschen in Deutschland die  Chancen erhalten möchte, dass sie in Zukunft auch fachpflegerisch versorgt werden.“

*******