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Häusliche Pflege: Pflegepersonen können eigene Rente aufbessernRentenversicherung rechnet Pflegezeiten als Beitragszeiten an

Oldenburg-Delmenhorst, 20.8.2024.

Wird ein Familienmitglied zum Pflegefall, übernehmen oft Angehörige die häusliche Pflege. Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt die Pflegekasse dann auf das Rentenkonto der pflegenden Angehörigen oder auch der ehrenamtlich Pflegenden wie zum Beispiel Bekannten ein. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Oldenburg informiert zu den Bedingungen und erklärt alles Wichtige zum Thema.

Kümmern sich Angehörige oder andere ehrenamtliche Pflegepersonen um eine*n Pflegebedürftige*n, zahlt die Pflegekasse unter Umständen auf deren Rentenkonto ein. So können beispielsweise für diese häusliche Pflegetätigkeit verringerte Arbeitszeiten ausgeglichen werden. „Die Rentenversicherung zählt die Pflegezeiten als Beitragszeiten, sodass sie dabei helfen, Wartezeiten für die Rente zu erfüllen“, informiert SoVD-Berater Thomas Barke aus Oldenburg. Aber auch wer schon eine vorgezogene oder die Regelaltersrente bezieht, kann seine*ihre Bezüge weiter erhöhen. Für Erstere gilt: Die Zeit bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze ist rentenversicherungspflichtig, daher zahlt die Pflegekasse währenddessen Rentenbeiträge ein. Nach Erreichen der Altersgrenze müssen Betroffene auf die volle Altersrente verzichten, um zu profitieren – etwa durch eine 99,9-Prozent-Teilrente. „Eine Rückkehr zur vollen Rente ist jederzeit problemlos möglich“.

Als Anspruchsvoraussetzung muss bei der pflegebedürftigen Person mindestens der Pflegegrad 2 vorliegen. Außerdem muss die Pflegetätigkeit mindestens zehn Stunden pro Woche umfassen und auf mindestens zwei Tage in der Woche im Jahr verteilt sein. „Berufstätige dürfen maximal 30 Stunden pro Woche einem Job nachgehen“, sagt Barke. Wie sich die Beitragszahlungen der Pflegekasse dabei auf die Rente auswirken, hängt individuell von der bezogenen Leistung und dem Pflegegrad ab. „Für 2024 ergibt ein Jahr Pflege eine monatliche Rente von zwischen 6,69 Euro und 35,51 Euro“.

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Am 1. Februar 2024 hat SoVD Niedersachsen die neue Kampagne gestartetFür ein Miteinander

Unsere Kampagne hat als „Imagekampagne“ das Ziel, unseren SoVD und unsere Werte bekannter zu machen. Ihre Arbeit und Ihr Engagement sollen gesehen werden. Um das zu erreichen, braucht es unsere gegenseitige Unterstützung und Mitarbeit.

Nähere Informationen hier: https://www.fuer-mehr-miteinander.de/

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